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Wer haftet, wenn ein Dachziegel herunterfällt?

Aktualisiert: 2026-10-08 · 4 Minuten Lesezeit · hausFAQ Redaktion

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Ein einzelner Dachziegel liegt auf dem Rasen unterhalb der Dachkante.
KurzantwortMeist kommt der Hauseigentümer oder die Eigentümergemeinschaft für Schäden durch einen herabfallenden Dachziegel infrage, wenn eine notwendige Kontrolle oder Reparatur versäumt wurde. Eine Haftung besteht aber nicht automatisch: Entscheidend sind Zustand und Wartung des Dachs, die Ursache des Absturzes und die Umstände, etwa ein außergewöhnlicher Sturm. Bei Verletzungen oder Sachschäden solltest du den Vorfall dokumentieren und den Eigentümer beziehungsweise die Hausverwaltung informieren.

Häufigste Ursache

Ein Dachziegel löst sich oft, weil er beschädigt, verschoben oder nicht mehr sicher befestigt ist. Auch ein Sturm kann einen Ziegel lösen. Für die Haftungsfrage reicht es jedoch nicht, die Ursache allein zu kennen: Wichtig ist, ob der Verantwortliche den Zustand des Dachs angemessen überwacht und erkennbare Mängel rechtzeitig beheben ließ.

Was dahintersteckt

Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zumutbare Maßnahmen treffen, damit von ihrem Gebäude keine vermeidbaren Gefahren ausgehen. Dazu kann gehören, das Dach in angemessenen Abständen zu kontrollieren und erkennbare Schäden fachgerecht beseitigen zu lassen. Es gibt aber keine pauschale Garantie, dass sich niemals ein Ziegel lösen kann.

Ob ein Eigentümer haftet, hängt vom Einzelfall ab. Eine Rolle spielen unter anderem der Zustand des Dachs, frühere Hinweise auf lockere Ziegel, durchgeführte Kontrollen und die Witterung. Ein außergewöhnliches, nicht vorhersehbares Wetterereignis kann gegen eine Pflichtverletzung sprechen. Es schließt eine Haftung aber nicht automatisch aus, etwa wenn ein bekannter Mangel nicht behoben wurde.

Auch andere Personen oder Unternehmen können verantwortlich sein. Das kann zum Beispiel infrage kommen, wenn Arbeiten am Dach mangelhaft ausgeführt wurden oder jemand den Ziegel beschädigt hat. Wer einen Schaden geltend macht, muss den Vorfall und die entscheidenden Umstände möglichst nachvollziehbar belegen. Die rechtliche Bewertung richtet sich nach dem Einzelfall; diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

Was kann ich selbst tun?

Wenn ein Ziegel heruntergefallen ist, sichere zuerst den Bereich. Geh nicht aufs Dach und versuche nicht, weitere Ziegel selbst zu befestigen oder herunterzuholen.

  1. Abstand halten: Sperre den Bereich unter der beschädigten Dachstelle ab, sofern das gefahrlos möglich ist. Warne andere Personen. Bei unmittelbarer Gefahr für Menschen verständige den örtlichen Notdienst.
  2. Nur vom sicheren Standort aus prüfen: Sieh vom Boden oder aus einem geschützten Innenraum nach, ob weitere Ziegel fehlen oder verschoben wirken. Betritt dafür weder Dach noch Leiter.
  3. Vorfall dokumentieren: Notiere Datum, Uhrzeit und möglichst die Wetterbedingungen. Fotografiere den Schaden und die Stelle am Dach nur, wenn das ohne Gefahr möglich ist. Sichere außerdem Kontaktdaten von Zeug:innen und Belege zum entstandenen Schaden.
  4. Verantwortliche informieren: Melde den Vorfall zeitnah dem Eigentümer oder der Hausverwaltung. Bei Schäden an fremdem Eigentum sollte auch die geschädigte Person den Eigentümer informieren und den Schaden dokumentieren.
  5. Fachliche Prüfung veranlassen: Das Dach sollte von einem Dachdeckerbetrieb beurteilt werden, bevor der Bereich wieder freigegeben wird. Bewahre Nachrichten, Fotos und gegebenenfalls Rechnungen auf.

Stopp, wenn weitere Ziegel lose wirken, Teile herabfallen oder der Bereich nicht sicher abgesperrt werden kann. Geh nicht näher heran und lass die Gefahrenstelle professionell sichern.

Hinweis für Mieter:innen

Melde einen heruntergefallenen Ziegel und eine mögliche Gefahr sofort dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Reparaturen am Dach veranlasst grundsätzlich der Eigentümer beziehungsweise die zuständige Verwaltung. Hast du selbst einen Schaden erlitten, dokumentiere ihn ebenfalls und melde ihn zusätzlich deiner Versicherung. Wer am Ende haftet oder welche Versicherung eintritt, hängt von den Umständen und dem Vertrag ab.

Wann sollte ein Fachbetrieb kommen?

Ein Dachdeckerbetrieb sollte das Dach prüfen, wenn Ziegel fehlen, verrutscht oder beschädigt sind oder wenn der Absturz auf einen möglichen Mangel hindeutet. Bei akuter Gefahr sollte die Sicherung nicht aufgeschoben werden. Arbeiten auf dem Dach sind wegen der Absturzgefahr keine geeignete Selbsthilfe.

Bei Verletzungen oder einem größeren Sachschaden können außerdem eine Versicherung und gegebenenfalls eine rechtliche Beratung nötig sein. Die Zuständigkeit kann sich je nach Eigentumsverhältnissen unterscheiden: Bei einem Mehrfamilienhaus informierst du die Hausverwaltung; bei einer Eigentumswohnung mit betroffenem Gemeinschaftsdach sollte auch die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft benachrichtigt werden.

Was kann die Reparatur kosten?

Die Kosten hängen davon ab, ob einzelne Ziegel ersetzt werden müssen oder größere Bereiche des Dachs beschädigt sind. Auch Zugang, Dachform, Höhe, Material und notwendige Sicherungsmaßnahmen wirken sich aus. Eine bloße Kontrolle ist meist weniger aufwendig als eine umfangreiche Reparatur oder eine kurzfristige Gefahrenbeseitigung. Region und Marktlage spielen ebenfalls eine Rolle. Bei nicht dringenden Arbeiten lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen; eine akute Gefahrenstelle sollte jedoch zuerst gesichert werden.

Kann dadurch etwas beschädigt werden?

Ja. Ein fallender Ziegel kann Menschen verletzen und Fahrzeuge, Fenster, Fassaden oder andere Gegenstände beschädigen. Außerdem können offene Stellen im Dach Regenwasser eindringen lassen. Wenn du Feuchtigkeit oder neue Schäden im Gebäude bemerkst, dokumentiere sie und melde sie ebenfalls der zuständigen Person.

Häufige Fragen

Zahlt die Gebäudeversicherung den Schaden am Nachbarauto?

Die Gebäudeversicherung betrifft grundsätzlich Schäden am versicherten Gebäude und nicht automatisch Schäden an fremdem Eigentum. Ob eine Haftpflichtversicherung eintritt, hängt unter anderem davon ab, ob eine versicherte Person haftet und welche Versicherung besteht. Die Beteiligten sollten den Schaden zeitnah ihrer Versicherung melden.

Haftet der Eigentümer auch nach einem Sturm?

Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob das Ereignis vorhersehbar war und ob zumutbare Kontrollen oder notwendige Reparaturen unterblieben sind. Ein Sturm allein beantwortet die Haftungsfrage nicht.

Was gilt bei einem Dach einer Eigentümergemeinschaft?

Ein gemeinschaftliches Dach sollte umgehend der Hausverwaltung gemeldet werden. Wer Ansprüche prüft und welche Versicherung zuständig ist, hängt von den Eigentumsverhältnissen und dem konkreten Schaden ab.

Welche rechtlichen Regeln gelten?

Für Schadensersatzansprüche ist unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch relevant. Örtliche Vorschriften und die Umstände des Falls können zusätzlich eine Rolle spielen. Bei Streit über Haftung oder Schadensersatz solltest du rechtliche Beratung einholen.

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Quellen & Grundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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