hausFAQ Suche
Hausfrage

Muss man Schnee vom Gehweg räumen?

Aktualisiert: 2026-10-08 · 4 Minuten Lesezeit · hausFAQ Redaktion

Auf dieser Seite8
Gehweg vor einem Haus mit freigeräumtem Streifen und Schnee am Rand.
KurzantwortOb du Schnee vom Gehweg räumen musst, steht meist in der örtlichen Straßenreinigungs- oder Winterdienstsatzung. Häufig überträgt die Gemeinde die Pflicht auf Eigentümer:innen der angrenzenden Grundstücke. Welche Gehwegfläche wann geräumt werden muss und wer bei Mietwohnungen zuständig ist, kann unterschiedlich geregelt sein. Prüfe deshalb die Satzung deiner Gemeinde und bei einer Mietwohnung zusätzlich Mietvertrag und Hausordnung.

Häufigste Ursache

Die Räumpflicht ergibt sich meist nicht direkt aus einer bundesweit einheitlichen Regel, sondern aus der Satzung deiner Gemeinde. Viele Gemeinden übertragen den Winterdienst für den Gehweg auf die Eigentümer:innen der angrenzenden Grundstücke. Ob das für deinen Gehweg gilt, welche Fläche freizuhalten ist und zu welchen Zeiten geräumt werden muss, steht in den örtlichen Vorgaben.

Bei einem Unfall kann eine Verletzung der bestehenden Verkehrssicherungspflicht zu Haftungsfragen führen. Entscheidend sind die Umstände und die geltenden Regeln; eine Haftung folgt nicht automatisch aus jedem Sturz.

Weitere mögliche Ursachen

Die Pflicht kann je nach Gemeinde für bestimmte Straßen, Gehwegabschnitte oder Grundstücke anders geregelt sein. Auch bei Schneefall, Glätte, an Feiertagen und außerhalb üblicher Tageszeiten können besondere Vorgaben gelten. Manche Satzungen verlangen neben dem Räumen auch das Streuen mit geeigneten abstumpfenden Mitteln. Streusalz ist örtlich häufig eingeschränkt oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Bei einem Mietshaus ist zusätzlich wichtig, ob der Winterdienst wirksam auf Mieter:innen übertragen wurde. Das kann zum Beispiel im Mietvertrag geregelt sein. Eine Hausordnung allein genügt nicht in jedem Fall. Vermieter:innen müssen die Organisation des Winterdienstes im Blick behalten; die genaue Pflicht hängt vom Einzelfall ab.

Was kann ich selbst tun?

Prüfe die Zuständigkeit und die Regeln, bevor du mit dem Räumen beginnst:

  1. Örtliche Satzung suchen: Suche auf der Website deiner Gemeinde nach „Winterdienst“, „Straßenreinigungssatzung“ oder „Räumpflicht“. Wenn du die Regel nicht findest, frage bei der Gemeinde nach.
  2. Geltungsbereich klären: Prüfe, ob die Pflicht für deinen Straßenabschnitt gilt und welche Fläche freizuhalten ist. Schau auch nach Räumzeiten, Regeln für Glätte und erlaubten Streumitteln.
  3. Zuständigkeit feststellen: Als Eigentümer:in prüfst du, ob die Gemeinde die Pflicht auf angrenzende Grundstücke übertragen hat. Als Mieter:in prüfst du Mietvertrag und Hausordnung und fragst bei Unklarheiten die Vermietung oder Hausverwaltung.
  4. Sicher vorbereiten: Nutze eine passende Schneeschaufel, griffige Schuhe und Handschuhe. Räume den Schnee so, dass Gehweg, Hauseingang und gegebenenfalls Zugänge frei bleiben. Schiebe ihn nicht auf die Fahrbahn oder vor Abläufe und Übergänge.
  5. Bei Glätte geeignet streuen: Verwende nur Mittel, die die örtlichen Regeln erlauben. Prüfe die Fläche später erneut, wenn Schnee nachfällt oder es wieder glatt wird.
  6. Ergebnis kontrollieren: Vergewissere dich, dass der vorgesehene Gehweg sicher passierbar ist und keine neuen Hindernisse entstanden sind. Halte besondere Umstände oder eine organisierte Vertretung bei Bedarf schriftlich fest.

Stopp, wenn du wegen Krankheit, körperlicher Einschränkung oder einer akuten Gefahr nicht sicher räumen kannst. Organisiere eine Vertretung oder einen Winterdienst. Arbeite nicht auf einer rutschigen Fahrbahn und klettere nicht auf Dächer, um Schnee zu entfernen.

Hinweis für Mieter:innen

Überträgt der Mietvertrag den Winterdienst wirksam auf dich, kann daraus eine Räumpflicht entstehen. Prüfe auch, ob es einen Einsatzplan oder eine Vertretungsregel gibt. Ist die Zuständigkeit unklar oder fehlt notwendige Ausrüstung, informiere Vermietung oder Hausverwaltung. Wer Kosten trägt, richtet sich nach der vertraglichen Regelung und den gesetzlichen Vorgaben; im Streitfall ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.

Wann sollte ein Fachbetrieb kommen?

Ein Winterdienst ist sinnvoll, wenn du die Arbeit gesundheitlich nicht sicher erledigen kannst, längere Flächen regelmäßig geräumt werden müssen oder keine verlässliche Vertretung verfügbar ist. Als Eigentümer:in solltest du klären, wer die Durchführung kontrolliert und wie ausgefallene Einsätze ersetzt werden. Bei einem konkreten Haftungsstreit oder einer Forderung nach einem Unfall kann rechtliche Beratung nötig sein.

Was kann die Räumung kosten?

Die Kosten für einen beauftragten Winterdienst hängen unter anderem von der zu räumenden Fläche, der Häufigkeit der Einsätze, der Erreichbarkeit und der Vertragsform ab. Ein saisonaler Vertrag wird anders kalkuliert als einzelne Einsätze. Die Kosten unterscheiden sich außerdem nach Region, Objekt und Marktlage. Hole mehrere Angebote ein und prüfe vorab, welche Arbeiten und Einsätze enthalten sind.

Kann dadurch etwas beschädigt werden?

Unsachgemäßes Räumen oder Streuen kann Oberflächen, Pflanzen am Grundstücksrand oder Entwässerungsbereiche beeinträchtigen. Halte Schnee von Abläufen, Zugängen und der Fahrbahn fern. Verwende Streumittel nur, wenn sie vor Ort erlaubt und für den Belag geeignet sind.

Häufige Fragen

Muss ich vor meinem Haus den ganzen Gehweg räumen?

Nicht unbedingt. Die Satzung kann festlegen, welche Breite oder welcher Gehwegabschnitt freizuhalten ist. Prüfe die Vorgabe deiner Gemeinde, statt eine allgemeine Breite anzunehmen.

Muss ich auch räumen, wenn es weiter schneit?

Das hängt von den örtlichen Regeln und der Situation ab. In manchen Gemeinden muss während anhaltenden Schneefalls wiederholt geräumt werden. Die Satzung kann auch bestimmen, wann nach Ende des Schneefalls geräumt werden muss.

Darf ich Streusalz verwenden?

Das ist örtlich unterschiedlich geregelt. Häufig ist Streusalz eingeschränkt und nur in bestimmten Situationen zulässig. Informiere dich bei deiner Gemeinde und nutze ansonsten ein dort erlaubtes Streumittel.

Was gilt, wenn ich im Urlaub oder krank bin?

Wenn du zur Räumung verpflichtet bist, solltest du eine verlässliche Vertretung organisieren. Bei Mietwohnungen prüfst du außerdem, ob Vertrag oder Einsatzplan eine Vertretung regeln. Eine Abwesenheit hebt eine bestehende Pflicht nicht automatisch auf.

ToolHaus-WartungsplanJahreskalender mit den Aufgaben, die zu deinem Haus passen.

Quellen & Grundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Passende Ratgeber