Sturmschaden: Was tun und welche Versicherung zahlt?
Aktualisiert: 2026-10-08 · 7 Minuten Lesezeit · hausFAQ Redaktion
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Das Wichtigste in Kürze
- Betritt keine beschädigten Dächer und nähere dich nicht umgestürzten Bäumen, losen Bauteilen oder beschädigten Stromleitungen.
- Fotografiere den Schaden und sichere Belege, bevor du aufräumst oder reparieren lässt – sofern das gefahrlos möglich ist.
- Welche Versicherung zuständig ist, hängt davon ab, ob Gebäude, Hausrat, Auto oder fremdes Eigentum betroffen sind.
- Melde den Schaden zeitnah und halte dich an die Bedingungen deiner Police. Eine allgemeingültige Frist für alle Verträge gibt es nicht.
- Als Mieter:in informierst du die Vermietung bei Schäden am Gebäude. Deinen eigenen Hausrat meldest du gegebenenfalls deiner Hausratversicherung.
Hintergrund
Ein Sturm kann Dachziegel lösen, Fenster beschädigen, Wasser ins Haus drücken oder Bäume umwerfen. Für die Regulierung zählt nicht nur, was kaputt ist. Wichtig sind auch die Ursache, der Zeitpunkt, die vereinbarten Versicherungsleistungen und mögliche Ausschlüsse in deinem Vertrag.
Viele Versicherungsbedingungen knüpfen den Begriff „Sturm“ an eine bestimmte Windstärke. Häufig wird dabei Windstärke 8 als Maßstab genannt. Das gilt jedoch nicht pauschal für jeden Vertrag und jede Schadensart. Prüfe deshalb die Versicherungsbedingungen oder frage bei deiner Versicherung nach, welche Definition für deinen Fall gilt. Auch Schäden durch Regen, Hagel oder Überschwemmung können anders behandelt werden als unmittelbare Sturmschäden.
Welche Versicherung kommt infrage?
| Was ist beschädigt? | Möglicherweise zuständige Versicherung | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Dach, fest eingebaute Fenster oder andere Gebäudeteile | Wohngebäudeversicherung | Versicherungsschutz, Ursache und Vertragsbedingungen prüfen |
| Möbel, Kleidung oder andere bewegliche Gegenstände | Hausratversicherung | Ob der Schaden versichert ist und wo sich die Gegenstände befanden |
| Auto | Teilkasko oder Vollkasko | Umfang des Kaskoschutzes und Schadenhergang |
| Eigentum von Nachbar:innen oder anderen Personen | Haftpflichtversicherung kann relevant sein | Ob eine Haftung besteht, ist eine Einzelfallfrage |
Eine Wohngebäudeversicherung schützt nicht automatisch den Hausrat. Umgekehrt übernimmt eine Hausratversicherung üblicherweise keine Reparatur am Gebäude. Bei einem Schaden können auch mehrere Versicherungen betroffen sein. Melde den Vorfall im Zweifel den infrage kommenden Versicherungen und frage, wer welche Unterlagen benötigt.
Wenn ein Baum auf ein Gebäude fällt, bedeutet das nicht automatisch, dass die Haftpflichtversicherung der Person zuständig ist, der der Baum gehört. Ob jemand für den Schaden haftet, hängt unter anderem davon ab, ob eine Pflicht verletzt wurde und ob sich das nachweisen lässt. Das lässt sich nicht allein aus dem Schadensbild ableiten.
Schritt für Schritt: So gehst du bei einem Sturmschaden vor
1. Gefahrenbereich meiden
Halte Abstand zu beschädigten Dächern, herabhängenden Ästen, losen Fassadenteilen und umgestürzten Bäumen. Berühre keine heruntergerissenen Leitungen. Ist ein Gebäude einsturzgefährdet, riecht es nach Gas oder besteht eine akute Gefahr für Menschen, verlasse den Bereich und verständige die zuständigen Notdienste.
2. Weitere Schäden nur gefahrlos begrenzen
Stelle Eimer unter eine undichte Stelle, wenn du das von einem sicheren Platz aus tun kannst. Bringe bewegliche Gegenstände aus dem betroffenen Bereich, sofern kein Wasser an elektrische Anlagen oder Leitungen gelangt ist. Betritt dafür weder ein beschädigtes Dach noch eine nasse oder möglicherweise stromführende Fläche.
Decke ein Dach nicht selbst ab und klettere nicht auf Leitern, um lose Teile zu befestigen. Arbeiten in der Höhe sind nach einem Sturm besonders gefährlich. Wenn Wasser in die Nähe von Steckdosen, elektrischen Geräten oder dem Sicherungskasten gelangt ist, fasse die betroffenen Bereiche nicht an. Hole fachkundige Hilfe.
3. Schaden dokumentieren
Nutze ein Smartphone oder eine Kamera. Fotografiere aus sicherer Entfernung zunächst den gesamten betroffenen Bereich und anschließend erkennbare Einzelheiten. Notiere, wann du den Schaden entdeckt hast, welches Wetter herrschte und welche Räume oder Gegenstände betroffen sind.
Erstelle, wenn möglich, eine Liste beschädigter Dinge. Bei Hausrat können auch Kaufbelege, Fotos oder andere Nachweise zum Wert hilfreich sein. Bewahre beschädigte Gegenstände und ausgetauschte Bauteile nach Möglichkeit auf, bis die Versicherung erklärt hat, ob sie diese sehen möchte. Entsorge sie nur, wenn sie eine Gefahr oder ein Hygieneproblem darstellen; dokumentiere den Grund und den Zustand vorher.
4. Versicherung zeitnah informieren
Melde den Schaden der Versicherung, die nach deiner Einschätzung zuständig sein könnte. Nutze den vorgesehenen Meldeweg und schildere zunächst die bekannten Tatsachen. Vermutungen zur Ursache solltest du als solche kennzeichnen. Frage nach der Schaden- oder Vorgangsnummer und danach, welche Unterlagen benötigt werden.
Lies in der Police nach, welche Pflichten für die Schadenmeldung, die Schadenminderung und die Beauftragung von Reparaturen gelten. Warte mit größeren Aufträgen nach Möglichkeit auf die Rückmeldung der Versicherung. Bei dringend notwendigen Sicherungsmaßnahmen kannst du dir vorher bestätigen lassen, was veranlasst werden darf. Bewahre Angebote, Rechnungen und Nachrichten auf.
5. Reparatur und Kontrolle abstimmen
Lass gefährliche oder fachlich anspruchsvolle Arbeiten von einem geeigneten Betrieb ausführen. Dazu zählen etwa Arbeiten am Dach, an elektrischen Anlagen und an tragenden Bauteilen. Frage die Versicherung, ob sie vor der Reparatur eine Besichtigung oder weitere Nachweise benötigt.
Kontrolliere nach der Reparatur, ob die betroffenen Bereiche wieder sicher und nutzbar sind. Hebe die Abnahme- und Reparaturunterlagen auf. Wenn später weitere Schäden sichtbar werden, melde sie ebenfalls zeitnah und ergänze die Dokumentation.
Was solltest du für die Schadenmeldung bereithalten?
Hilfreich sind meist:
- Versicherungsnummer und Kontaktdaten
- Datum und ungefähre Uhrzeit, zu der der Schaden entstand oder entdeckt wurde
- eine knappe Beschreibung des Hergangs
- Fotos und eine Liste der betroffenen Gebäudeteile oder Gegenstände
- vorhandene Kaufbelege, Reparaturunterlagen oder Kostenvoranschläge
- Angaben zu bereits getroffenen Sicherungsmaßnahmen
Die Versicherung kann weitere Nachweise verlangen. Reiche nur ein, was du tatsächlich hast, und frage nach, falls unklar ist, welche Dokumente benötigt werden.
Hinweis für Mieter:innen
Bei Schäden an Dach, Fassade, Fenstern oder anderen Gebäudeteilen informierst du die Vermietung oder Hausverwaltung möglichst zeitnah. Sie kann die Gebäudeversicherung einschalten und notwendige Reparaturen veranlassen. Kümmere dich nicht eigenmächtig um Arbeiten am Gebäude, die über eine sichere Sofortmaßnahme hinausgehen.
Ist dein eigener Hausrat beschädigt, kann deine Hausratversicherung zuständig sein. Ob die Vermietung oder du Kosten tragen musst, hängt von Ursache, Verantwortlichkeit und den konkreten Umständen ab. Eine pauschale Zuordnung ist nicht möglich. Bewahre die Kommunikation und Belege auf.
Kosten und Aufwand
Wie hoch Reparaturkosten und ein möglicher eigener Anteil ausfallen, lässt sich ohne Besichtigung und Vertragsprüfung nicht verlässlich sagen. Die Kosten hängen unter anderem davon ab, welche Bauteile beschädigt sind, ob Wasser eingedrungen ist, wie gut Bereiche erreichbar sind und ob zusätzliche Arbeiten nötig werden. Aufwand und Kosten steigen deutlich, wenn tragende Bauteile, größere Dachflächen oder elektrische Anlagen betroffen sind.
Für dich sind außerdem die vereinbarte Selbstbeteiligung, mögliche Begrenzungen und die versicherten Leistungen wichtig. Kläre mit der Versicherung, welche Arbeiten sie anerkennt und ob vorab ein Kostenvoranschlag oder eine Besichtigung erforderlich ist. Kosten unterscheiden sich nach Region, Objekt und Marktlage. Bei nicht dringenden Reparaturen können mehrere Angebote beim Vergleichen helfen.
Typische Fehler
- Aufs Dach oder auf eine Leiter steigen: Lose Teile und beschädigte Flächen können nach einem Sturm nachgeben.
- Zu früh aufräumen oder entsorgen: Dadurch können wichtige Belege für die Schadenprüfung verloren gehen. Dokumentiere den Zustand zuerst, wenn das sicher möglich ist.
- Reparaturen beauftragen, ohne die Versicherung zu informieren: Bei größeren Arbeiten solltest du vorher klären, welche Schritte abgestimmt werden müssen. Akute Gefahren darfst du nicht ignorieren; beschränke dich auf sichere Maßnahmen und dokumentiere sie.
- Nur die Gebäudeversicherung kontaktieren: Bei beschädigtem Hausrat kann eine andere Versicherung zuständig sein. Prüfe, welche Bereiche betroffen sind.
- Eine Ursache als sicher darstellen, obwohl sie unklar ist: Beschreibe Beobachtungen und trenne sie von Vermutungen.
- Den Schaden nicht weiter beobachten: Feuchtigkeit oder Folgeschäden können sich erst später zeigen. Melde neue Auffälligkeiten ebenfalls zeitnah.
Wann ist ein Fachbetrieb nötig?
Ein Fachbetrieb sollte kommen, wenn Dach, Fassade, Fenster, tragende Teile oder elektrische Anlagen beschädigt sind, Wasser in Bauteile eindringt oder lose Teile herabfallen könnten. Auch bei sichtbaren Rissen, Verformungen oder einem möglichen Einsturzrisiko ist eine fachliche Prüfung wichtig. Bei Gefahr für Menschen, Gasgeruch oder beschädigten Stromleitungen verständige den zuständigen Notdienst.
Kleine, gefahrlose Maßnahmen wie Wasser in einem Eimer aufzufangen oder unbeschädigte Gegenstände aus einem trockenen Bereich zu bringen, kannst du selbst übernehmen. Sobald du dafür klettern, beschädigte Bauteile berühren oder elektrische Gefahren einschätzen müsstest, stoppst du und holst Hilfe.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung bei jedem Sturm?
Nein, das lässt sich nicht allgemein sagen. Entscheidend sind die Bedingungen deiner Versicherung, die vereinbarte Definition eines Sturms, die konkrete Schadensursache und mögliche Ausschlüsse. Frage bei Unsicherheit direkt nach und beschreibe, was du beobachtet hast.
Muss ich den Schaden sofort reparieren lassen?
Du solltest weitere Schäden im Rahmen des Zumutbaren und ohne Eigengefährdung begrenzen. Ob und wann eine dauerhafte Reparatur beauftragt werden soll, klärst du bei größeren Schäden möglichst mit der Versicherung. Gefährliche Arbeiten überlässt du Fachleuten.
Was mache ich, wenn der Sturm meinen Hausrat und das Gebäude beschädigt hat?
Dokumentiere beide Bereiche und informiere die jeweils infrage kommenden Versicherungen. Gebäudeschäden und beschädigter Hausrat fallen häufig in unterschiedliche Verträge. Die Versicherungen können dir sagen, welche Nachweise sie brauchen und wie die Schadenbearbeitung koordiniert wird.
Wer meldet den Sturmschaden in einer Mietwohnung?
Schäden am Gebäude meldest du der Vermietung oder Hausverwaltung. Für deinen beschädigten Hausrat kontaktierst du gegebenenfalls deine eigene Hausratversicherung. Wer bestimmte Kosten trägt, richtet sich nach den Umständen und der Verantwortlichkeit; im Streitfall kann rechtliche Beratung sinnvoll sein.
Quellen & Grundlagen
- Verbraucherzentrale
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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