Wie hoch darf eine Abschlagszahlung sein?
Aktualisiert: 2026-10-06 · 4 Minuten Lesezeit · hausFAQ Redaktion
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Die Antwort im Detail
Ob eine Abschlagszahlung zu hoch ist, hängt vor allem davon ab, welche Art von Vertrag du geschlossen hast und welche Leistungen bereits erbracht wurden. Für gewöhnliche Handwerkerleistungen gibt es keine allgemeine Regel wie „höchstens 30 Prozent“ oder „höchstens die Hälfte“. Nach § 632a BGB kann der Betrieb Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der vertragsgemäß erbrachten Leistungen verlangen. Auch bereits gelieferte und für die Leistung erforderliche Materialien oder Bauteile können dabei eine Rolle spielen.
Eine Sonderregel gilt beim Verbraucherbauvertrag. Das ist vereinfacht ein Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson über den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude. Hier dürfen die Abschlagszahlungen zusammen höchstens 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung betragen. Das gilt auch für zusätzliche Vergütung aus vereinbarten Änderungen. Die verbleibende Vergütung wird nicht einfach als weiterer Abschlag abgerechnet; maßgeblich sind dann die Schlussrechnung und die vertraglichen Voraussetzungen für deren Fälligkeit.
Was hinter einer hohen Forderung steckt
Eine hohe Abschlagsrechnung kann berechtigt sein, wenn bereits ein großer Teil der vereinbarten Arbeit erledigt oder Material geliefert wurde. Sie ist aber nicht allein deshalb angemessen, weil der Betrieb einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtsumme nennt. Der geforderte Betrag sollte sich nachvollziehbar auf bereits erbrachte Leistungen beziehen.
Prüfe außerdem, ob es sich tatsächlich um eine Abschlagszahlung oder um eine Vorauszahlung handelt. Eine Vorauszahlung wird verlangt, bevor die entsprechende Leistung erbracht wurde. Dafür braucht es eine vertragliche Grundlage. Schau deshalb in Angebot, Auftrag und vereinbarte Zahlungsbedingungen. Bei einem Verbraucherbauvertrag gelten zusätzliche Schutzregeln, darunter eine Sicherheitsleistung des Unternehmers für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel.
Was kann ich selbst tun?
Gehe die Rechnung in Ruhe durch, bevor du zahlst:
- Vertrag und Zahlungsplan heraussuchen. Prüfe Angebot, Auftrag, Nachträge und vereinbarte Bedingungen. Achte darauf, ob die Rechnung einen Bauvertrag, einen Verbraucherbauvertrag oder eine einzelne Handwerkerleistung betrifft.
- Abschlag oder Vorauszahlung unterscheiden. Notiere, welche Arbeiten oder Lieferungen laut Rechnung bereits erfolgt sein sollen und welche noch ausstehen.
- Leistungsstand abgleichen. Vergleiche die Rechnungspositionen mit dem, was vor Ort tatsächlich ausgeführt oder geliefert wurde. Mach bei Unklarheiten Fotos und halte Datum sowie offene Arbeiten fest.
- Betrag nachvollziehen. Bitte den Betrieb schriftlich um eine verständliche Aufstellung, wie sich der verlangte Betrag aus den erbrachten Leistungen und gegebenenfalls gelieferten Materialien ergibt.
- Unstrittigen Teil behandeln. Wenn du nur einzelne Positionen beanstandest, teile das zeitnah und konkret mit. Zahle nicht vorschnell den gesamten Betrag, aber behalte auch nicht ohne Prüfung alles ein. Bei einer Verbraucherbauleistung prüfe zusätzlich die 90-Prozent-Grenze für Abschläge.
Bewahre Rechnung, Vertrag und Schriftwechsel auf. Wenn du eine Zahlungsfrist nicht einhalten kannst, melde dich frühzeitig beim Betrieb und bitte um Klärung. Bei einer VOB/B-Vereinbarung oder komplizierten Nachträgen können andere vertragliche Details wichtig sein; prüfe, ob und wie die Bedingungen vereinbart wurden.
Wann sollte fachlicher Rat dazukommen?
Hole rechtliche Beratung ein, wenn es um hohe Beträge, eine strittige Vertragsart, umfangreiche Nachträge oder eine drohende Kündigung beziehungsweise Baustelleneinstellung geht. Auch wenn der Betrieb trotz Nachfrage keine nachvollziehbare Abrechnung vorlegt, kann Unterstützung durch eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sinnvoll sein. Das ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung für den Einzelfall.
Was kann die Prüfung kosten?
Die erste Prüfung von Vertrag, Zahlungsplan und Rechnung kannst du selbst erledigen. Wenn du Beratung brauchst, richten sich Aufwand und Kosten nach Umfang und Streitwert; sie unterscheiden sich je nach Beratungsstelle und Kanzlei. Lass dir vor einer Beauftragung erklären, welche Leistungen enthalten sind. Für die Handwerkerrechnung selbst gibt es keine pauschale zulässige Prozenthöhe, die unabhängig vom Leistungsstand gilt.
Häufige Fragen
Darf ein Handwerker vor Arbeitsbeginn Geld verlangen?
Das kann als Vorauszahlung vereinbart sein, ist aber nicht dasselbe wie ein Abschlag für bereits erbrachte Leistungen. Prüfe die Vertragsbedingungen und bei größeren Bauvorhaben die besonderen Schutzregeln für Verbraucherbauverträge. Zahle nicht allein aufgrund einer mündlichen Forderung, wenn die Grundlage unklar ist.
Muss ich eine zu hohe Abschlagsrechnung vollständig bezahlen?
Nicht automatisch. Bitte um eine nachvollziehbare Abrechnung und benenne schriftlich, welche Leistungen oder Beträge du beanstandest. Ob und in welcher Höhe du einen Teil zurückhalten darfst, hängt vom Vertrag und den Umständen ab. Bei größeren Summen ist rechtlicher Rat sinnvoll.
Gilt die 90-Prozent-Grenze für jede Handwerkerrechnung?
Nein. Sie gilt für Abschlagszahlungen bei Verbraucherbauverträgen, also insbesondere beim Neubau oder bei erheblichen Umbauten durch ein Unternehmen für eine Privatperson. Für einzelne Reparaturen oder gewöhnliche Handwerkeraufträge gilt diese besondere Obergrenze nicht automatisch.
Was gilt für Mieter:innen?
Wenn du eine Reparatur selbst beauftragst, gelten die Vereinbarungen mit dem Handwerksbetrieb. Geht es um Arbeiten an der Mietwohnung, für die der Vermieter zuständig ist, solltest du ihn vor einer Beauftragung informieren und keine Kostenübernahme voraussetzen. Wer zahlen muss, hängt von Zuständigkeit, Auftrag und Einzelfall ab.
Quellen & Grundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


